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Vereinbarung zur Teilnahme am Kurs Yoga in der Rückbildung

Zwischen der kursleitenden Hebamme und

der Kursteilnehmerin.

 

1. Der Kurs "Yoga in der Rückbildung" umfasst 8 Unterrichtseinheiten à 75 Minuten. 

Maximal 600 Minuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen/privaten Krankenversicherung/der Beihilfe übernommen/erstattet. 

Die zusätzlichen Stunden werden von der/den Kursteilnehmerin/ Kursteilnehmern selbst getragen.

 

2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.

Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebammengemeinschaft ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat.

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

 

3. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebammengemeinschaft direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. 

Bei privat versicherten Teilnehmerinnen richten sich die Gebühren nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung.

Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart.

 

4. Der Hebammengemeinschaft wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

 

5. Für den Rückbildungskurs mit Yoga nehmen wir eine freiwillige Sachkostenpauschale von 20€.