Teilnahmebedingungen Rückbildungsgymnastik
Vereinbarung zur Teilnahme an einem Rückbildungsgymnastikkurs
Zwischen der kursleitenden Hebamme und
der Kursteilnehmerin.
1. Der Kurs Rückbildungsgymnastik umfasst 8 Unterrichtseinheiten à 75 Minuten.
Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen/privaten Krankenversicherung/der Beihilfe übernommen/erstattet.
Zusätzliche Stunden werden von der/den Kursteilnehmerin/ Kursteilnehmern selbst getragen.
2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebammengemeinschaft ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
3. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebammengemeinschaft direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart.
4. Der Hebammengemeinschaft wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
5. Für den Rückbildungskurs nehmen wir eine freiwillige Sachkostenpauschale von 20€.